FKN: Fachkundenachweis
Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Abs. 2 1. SprengV
Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).
FKN: Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen
FKN: Die Prüfung
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.
Die theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
- Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
- Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
- Kennzeichnung von Waffen
Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.dsv.org.
Die praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
- Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
- Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
- Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
- Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
- Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern
Quelle: Deutscher Segler Verband Stand: Nov 2020