Unsere erfahrenen Trainer sorgen für eine fundierte Ausbildung und Vorbereitung auf die jeweilige Prüfung.
Wir legen Wert auf eine nachhaltige Ausbildung die nicht nur zur erfolgreichen Prüfung führt sondern auch die Kenntnisse vermittelt die für eine sichere Praxis notwendig sind.
SBF Binnen: Sportbootführerschein Gültigkeitsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
Der SBF Binnen auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), deren Antriebsmaschine eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) hat; in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen ist er auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Auch auf zahlreichen Landesgewässern (Seen, Flüssen, Kanälen) ist er vorgeschrieben. Auf dem Rhein und dem Bodensee gelten besondere Bestimmungen. weiterlesen
SBF See: Sportbootführerschein Gültigkeitsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Der SBF See auf den Seeschifffahrtsstraßen und im Küstengebiet (bis zu 3 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, deren Antriebsmaschine eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) hat. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Länge und Motorisierung des Sportbootes. weiterlesen
SKS: Sportküstenschifferschein
Der SKS ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern. weiterlesen
SSS: Sportseeschifferschein
Der SSS gilt in den küstennahen Seegewässern bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste und auf der Nordsee, Ostsee, dem Mittelmeer, dem Kanal, dem Bristolkanal, der Irischen und Schottischen See und dem Schwarzen Meer. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge. weiterlesen
SHS: Sporthochseeschifferschein
Der SHS gilt in der weltweiten Fahrt, die alle Meere umfasst. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge. weiterlesen
UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es gilt auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4. Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Schiffsfunkstelle im Besitz des UBI sein.
Das UBI ist unbefristet gültig und international anerkannt. weiterlesen
SRC: Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)
Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten. Es ist vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung.
Das SRC ist unbefristet gültig und international anerkannt. weiterlesen
LRC: Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate)
Das LRC ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für Ultrakurzwelle, Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten (Inmarsat) auf Sportbooten.
Das LRC ist unbefristet gültig und international anerkannt. Das LRC schließt das SRC ein. weiterlesen
FKN: Fachkundenachweis
Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale). weiterlesen
Quelle: Deutscher Segler Verband Stand: Nov 2020