SRC: Short Range Certificate

    Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

    Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

    SRC: Voraussetzungen

    • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

    SRC: Die Prüfung

    Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.

    Die theoretische Prüfung

    In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

    • Mobiler Seefunkdienst
    • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
    • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
    • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

    Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

    Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen

    Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

    Die praktische Prüfung

    In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:

    Pflichtaufgaben

    • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
    • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
    • Aussenden einer Notmeldung
    • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
    • Beenden des Notverkehrs
    • Aufhebung eines Fehlalarms
    • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
    • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

    Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

    Sonstige Fertigkeiten:

    • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
    • Abwicklung des Notverkehrs
    • Funkstille gebieten
    • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
    • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
    • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
    • Kanalwechsel
    • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
    • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
    • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
    • Einstellen des DSC-Controllers

    Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

    Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.

    Quelle: Deutscher Segler Verband  Stand: Nov 2020